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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zu erbringenden Lieferungen und Leistungen der Fa. MS-EDV, Inh. Markus Sorg, Barbarossastraße 21, 73547 Lorch (nachstehend “MS-EDV.” genannt) gegenüber dem Kunden. Entgegenstehende oder von den vorgenannten Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von MS-EDV vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung nicht anerkannt. 2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wer- den kann (§ 13 BGB). 3. Bei allen künftigen Geschäften mit einem Kunden, der Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten die Geschäftsbedingungen von MS-EDV auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist.
II. Angebot und Annahme 1. Angebote von MS-EDV sind freibleibend. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. 2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahmebestätigung von MS-EDV zustande. Einer Annahmeerklärung steht die Auftragsbestätigung sowie die Leistungserbringung gleich. 3. Die automatisiert erstellte eMail-Bestätigung, die der Kunde bei der Online-Bestellung erhält, stellt eine Bestätigung über den Zugang der Bestellung auf dem Server und keine Auftragsbestätigung dar. 4. Vereinbarungen, die zwischen MS-EDV und dem Kunden getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. 5. Soweit durch MS-EDV eine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen erfolgt, worauf hingewiesen wird, kommt der Vertrag über die Lieferung oder Leistung direkt zwischen dem Kunde und dem Drittunternehmen zustande.
III. Widerrufsrecht eines Verbrauchers bei Lieferung im Wege des Fernabsatzes 1. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm bei Lieferung oder Leistung im Wege des Fernabsatzes (§ 312b Abs. 1 BGB) gemäß § 355 BGB ein Recht zum Widerruf seiner auf den Abschluß des Vertrages gerichteten Willenserklärung zu. Die Widerrufsfrist beginnt bei zu erbringenden Dienstleistungen an dem Tag des Vertragsschlusses oder bei der Lieferung von Waren an dem Tage des Eingangs der Ware bzw. bei wiederkehrenden Leistungen gleichartiger Waren an dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung beim Kunden oder einem von ihm benannten Dritten. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform bzw. der Rücksendung der Ware an die Adresse des Verkäufers. 2. Das Widerrufsrecht nach Ziffer 1. besteht nicht bei Fernabsatzverträgen a. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, b. zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, c. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, d. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, e. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen werden. 3. Beträgt der Preis der zurückzusendenden Ware bis zu € 40,00 oder hat der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung auf die Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht, hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. 4. Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten, soweit die Verschlechterung nicht ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die Ware durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht verschlechtert wird.
IV. Preise und Leistungsumfang 1. Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO (€) brutto inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager. Bei speziellen Preislisten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen, sind die Preise netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. 2. Die Preise schließen Kosten für Verpackung und Versand nicht ein. Diese Kosten werden gesondert ausgewiesen. 3. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Ablichtungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen – auch in elektronischen Medien – enthaltenen Angaben über Leistungen, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. 4. Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 5. Mündliche und schriftliche Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von MS-EDV gelieferten Waren sowie Beratungen und Empfehlungen durch Mitarbeiter von MS-EDV erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag. Insbesondere wird der Kunde nicht von seiner Pflicht befreit, sich selbst durch eine Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
V. Lieferung 1. Angegebene Fristen und Termine für Lieferungen sind unverbindlich. Fixgeschäfte werden vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung nicht geschlossen. 2. MS-EDV ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden. 3. Fristen sind eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf mit der Leistungserbringung begonnen ist. 4. Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt die Einhaltung aller Vorleistungsverpflichtungen durch den Kunden und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn MS-EDV die Verzögerung zu vertreten hat. 5. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignissen, die MS-EDV die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.), auch wenn sie bei Zulieferern von MS-EDV oder dessen Unterlieferanten eintreten, hat MS-EDV auch für verbindlich vereinbarte Fristen und Termine nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen berechtigen MS-EDV, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. 6. Bei einer Verzögerung im Sinne von Ziffer 5. von länger als 3 Monaten sind die Vertragsparteien nur berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten, es sei denn, der andere Vertragspartner hat an der Teillieferung kein Interesse. 7. Verlängert sich eine Frist oder ein Termin nach Ziffer 5. oder wird MS-EDV von der Verpflichtung nach Ziffer 6. frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Hierauf kann sich MS-EDV nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt ist. 8. Bei Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen aus anderen als den in Ziffer 5. genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, MS-EDV schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, welche 2 Wochen nicht unterschreiten sollte. Wird durch MS-EDV die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht, so hat der Kunde das Recht hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten, es sei denn, der Kunde hat an der Teillieferung kein Interesse. 9. Kommt MS-EDV im Sinne von Ziffer 8 Satz 2 in Verzug, sind Schadensersatzansprüche auf die Höhe des voraussehbaren Schadens beschränkt. Das gilt nicht, wenn MS-EDV den Verzug grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat oder ein Fixgeschäft vereinbart war. 10. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden oder wenn die Lieferung aus sonstigen Umständen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten für eine etwaige Lagerhaltung. MS-EDV ist berechtigt, die Ware bei einem Dritten einzulagern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt unberührt.
VI. Gefahrübergang 1. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, wird Lieferung ”ab Lager” vereinbart; es gilt der Incoterm ”EXW” in der jeweils neuesten Fassung. Anderenfalls geht die Gefahr mit Übergabe einer Ware über. Dem steht der Annahmeverzug des Kunden oder dessen Wunsch, die Lieferung zu verzögern, gleich. 2. Soll MS-EDV auf Wunsch des Kunden den Versand einer Ware besorgen, erfolgt dies im Namen und für Rechnung des Kunden. Soweit eine Versandart nicht vereinbart ist, obliegt die Bestimmung der Versandart dem Ermessen von MS-EDV. Eine Gewähr für die kostengünstigste Ausführung übernimmt MS-EDV nicht. Während des Transports wird die Ware auf Wunsch des Kunden auf seine Rechnung gegen Bruch-, Feuer-, Wasser- oder Transportrisiken versichert.
VII. Zahlungsbedingungen 1. Zahlungen sind sofort fällig und für MS-EDV kosten- und spesenfrei zu leisten. Lieferungen erfolgen grundsätzlich als Nachnahme-Sendung oder nach Vorkasse. 2. Zahlungsverzug tritt unbenommen einer vorherigen Mahnung spätestens 15 Tage nach Rechnungsdatum ein. Sollte MS-EDV infolge gesonderter Vereinbarung Skonto gewähren, wird dieser nicht gewährt, soweit Auslagen, Kosten und/oder Gemeinschaftsumlagen in Rechnung gestellt sind. 3. Die Aufrechnung gegen Forderungen von MS-EDV ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. 4. In der Annahme von Zahlungsmitteln (Wechsel, Scheck), zu der MS-EDV nicht verpflichtet ist, liegt keine Erfüllung oder Stundung der Forderung. Gutschriften auf Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem der Betrag dem Konto von MS-EDV gutgeschrieben worden ist bzw. MS-EDV über den Gegenwert verfügen kann. Die Kosten der Verwahrung und Einlösung, insbesondere Diskontspesen, gehen zu Lasten des Kunden. 5. Ist mit dem Kunden die Stundung oder die Hinnahme von Wechseln vereinbart, so wird ohne Rücksicht auf diese Vereinbarung und die Laufzeit der Wechsel die gesamte Forderung von MS-EDV fällig, wenn der Kunde mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug gerät oder die Einlösung von Zahlungsmitteln aus vom Kunden zu vertretenen Gründen scheitert, sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern, der Kunde die Forderung von MS-EDV bestreitet oder sonst gefährdet. 6. Bei Zahlungsverzug entfällt ein gewährter Rabatt, so dass der Bruttobetrag zu entrichten ist. 7. Im Falle der Vermögensverschlechterung ist MS-EDV berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen von der vorherigen Zahlung des Kaufpreises oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Kommt der Kunde der Vorleistungspflicht wegen Vermögensverschlechterung nicht nach, so kann MS-EDV nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
VIII. Eigentumsvorbehalt 1. MS-EDV behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Gegenüber Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung der gelieferten Ware. Im übrigen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller entstandener Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung; bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung. 2. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt und erlischt dadurch das Eigentum von MS-EDV an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, dass MS-EDV Miteigentum an der einheitlichen Sache oder an dem vermischten Bestand in dem Umfang erwirbt, als der Wert der von MS-EDV gelieferten Ware im Verhältnis zu den verbundenen oder vermischten Gegenständen steht. Erfolgt eine Verarbeitung mit MS-EDV nicht gehörenden Gegenständen, wird vereinbart, dass MS-EDV an der neuen Sache das Miteigentum entsprechend dem Vorgenannten erwirb. Die durch Verbindung, Vermischung oder aus der Verarbeitung entstehenden Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. 3. Gehört die Weiterveräußerung an Dritte zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, ist er berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Darüber hinaus ist der Kunde zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MS-EDV berechtigt. Der Kunde tritt MS-EDV sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche im Falle der Weiterveräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab. Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen MS-EDV nicht gehörenden Waren, veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Miteigentumsanteil von MS-EDV an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. Hat der Kunde die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang an MS-EDV abgetreten, wie es vorstehend für eine Kaufpreisforderung bestimmt ist. MS-EDV nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. 4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem Dritten auf das Eigentum von MS-EDV hinzuweisen und MS-EDV schriftlich eine Mitteilung von den Pfändungsversuchen oder den anderen Zugriffen zu machen, damit Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Soweit die Kosten einer etwa erforderlich werdenden Drittwiderspruchsklage nicht einbringlich sind, hat der Kunde MS-EDV diese Kosten zu erstatten. 5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist MS-EDV – auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware abzuholen. 6. Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes: a. MS-EDV ist nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware nach bestem Er- messen, insbesondere auch freihändig zu verwerten. b. Abgetretene Forderungen kann MS-EDV unmittelbar bei dem Dritten einziehen. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen von MS-EDV die Abtretung Drittschuldnern bekannt zu geben und MS-EDV die zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen sowie Unterlagen herauszugeben. 7. MS-EDV verpflichtet sich, die nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach eigenem Ermessen insoweit freizugeben, als ihr Wert und der Wert der übrigen MS-EDV zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt. Mit der vollständigen Bezahlung der Forderungen gemäß Ziffer 1. gehen ohne weiteres das Eigentum an den gelieferten Waren sowie sämtliche ggf. abgetretene Forderungen auf den Kunden über.
IX. Gewährleistung 1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er die Ware unverzüglich nach Übergabe einer Ware zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser MS-EDV unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 8 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei MS-EDV. Tritt ein verdeckter Mangel erst später in Erscheinung, muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden entfallen, soweit er den zuvor genannten Obliegenheiten nicht nachkommt. 2. Soweit der Kunde Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, gilt a. bei berechtigten Beanstandungen, das MS-EDV nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware (Neulieferung) berechtigt ist. Ist MS-EDV zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die MS-EDV zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde grundsätzlich berechtigt, nach eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt), Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. MS-EDV ist zum mehrmaligen Nachbesserungsversuch berechtigt, es sei denn, dieses ist dem Kunden nicht zumutbar. b. bei mangelhafter Montageanleitung, dass sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung beschränkt, soweit eine ordnungsgemäße Montage nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht, soweit infolge der mangelhaften Montageanleitung bereits ein weitergehender Schaden eingetreten ist. c. bei neuen Waren , das die Gewährleistungsansprüche in einem Jahr ab Ablieferung der Ware verjähren. Das gilt nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 479 Abs. 1 BGB oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben. d. bei gebrauchten Waren, dass diese unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft wer- den. Ist der Kunde Verbraucher, verbleibt es grundsätzlich bei der gesetzlichen Gewährleistungsregelung. Diesem Kunden steht insbesondere die regelmäßige Verjährungsfrist von 2 Jahren für Gewährleistungsansprüche bei neuen Waren zu. Ist eine gebrauchte Ware verkauft, ver- jähren die Gewährleistungsansprüche in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. 3. Die Haftung von MS-EDV ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Ware begrenzt. Vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit MS-EDV Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist. 4. Die vorgenannten Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, wenn MS-EDV Arglist vorwerfbar oder von MS-EDV eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware gewährt ist. 5. Soweit ein Kunde seinerseits wegen einer von MS-EDV gekauften Ware Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt ist, bleiben ihm die Rechte aus § 478 BGB unbenommen, soweit eine Gewährleistung von MS-EDV nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geschuldet ist. Für einen über den Ersatz von Aufwendungen hinausgehenden Schadensersatzanspruch gilt Ziffer 4. entsprechend.
X. Garantien 1. Die Übernahme einer Garantie durch MS-EDV bedarf einer ausdrücklichen Erklärung. 2. Soweit ein Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit von gelieferter Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen aus- schließlich gegenüber dem Hersteller zu.
XI. Allgemeine Haftung 1. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es ist eine MS-EDV zurechenbare Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eingetreten oder MS-EDV hat eine wesentliche vertragliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt. 2. Soweit MS-EDV für Pflichtverletzungen dem Grunde nach haftet, beschränkt sich die Haftung – ausgenommen für den Fall des groben Verschuldens – auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des Warenwertes beschränkt. 3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
XII. allgemeine Hinweise MS-EDV weist darauf hin, dass Daten der Kunden, die den Geschäftsverkehr betreffen, im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden.
XIII. Sonstiges 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen Kaufgesetze (z. B UNCITRAL, CISG, ....). 2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von MS-EDV, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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